Sortierung
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| 3 Sortierungen Buche |
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| verschiedene Sortierungen Erle |
Aber die Umgebung muss bei der Wahl der Sortierung im Vordergrund stehen. Die Sortierung - und nicht zuletzt auch die Holzart - sollte mit dem Raum und den Einrichtungsgegenständen abgestimmt werden. Denn ob sich ein Holzboden zurückhaltend in den Raum einfügt, damit die Einrichtungsgegenstände zur Geltung kommen, oder der Boden den Eindruck eines Raumes bestimmt, ist vorwiegend von der Auswahl der Sortierung abhängig.
Wir empfehlen Ihnen, eventuell direkt neben Ihren Einrichtungsgegenständen und unter den entsprechenden Lichtverhältnissen, mittels Handmustern oder Mustertafeln eine Sortierung zu wählen, denn die Auswirkungen von verschiedenartigem Lichteinfall sind bei vielen Hölzern bemerkenswert. Und die Merkmale der zahlreichen Sortierungen können durch eine Abbildung oder auf einem Monitor leider nur sehr unzureichend dargestellt werden.
Gemäß DIN 280 sollen für Eichenparkett-Sortierungsmerkmale die Bezeichnungen »Natur«, »Gestreift« und »Rustikal« verwendet werden:
Eiche »Natur«
Die Parketthölzer müssen auf der Oberseite riss- und splintfrei sein. Grobe Struktur- und Farbunterschiede sind unzulässig. Gesunde, festverwachsene Äste bis 8 mm Durchmesser sind zulässig. Schwarze Äste bis 1 mm sind zulässig, wenn sie nicht in Gruppen auftreten.
Eiche »Gestreift«
Die Parketthölzer müssen auf der Oberseite rissfrei sein. Fester Splint erwünscht, Grobe Strukturunterschiede sind unzulässig. Gesunde, festverwachsene Äste bis 10 mm Durchmesser sind zulässig.
Eiche »Rustikal«
Farbunterschiede, fester Splint, gesunde, festverwachsene Äste, Lagerflecken und lebhafte Struktur sind zulässig. Schwarze Äste bis 15 mm Durchmesser sind zulässig.
Viele Dielen- oder Parketthersteller sortieren aber außerdem nach individuellen Gesichtspunkten und benutzen zur Sortierungskennzeichnung eigene Namen, deswegen sind die Sortierungen unterschiedlicher Hersteller nur bedingt miteinander vergleichbar. Die abgebildeten Sortierungen sind daher nur beispielhaft.
Sortierung, technisch

Sortierung im Wald
Ein Baum besteht aus Wurzel, Stamm, Ästen und Blättern bzw. Nadeln. Nur der Stamm, und gelegentlich auch eine besondere Wurzel, werden von der Holzindustrie verarbeitet. Der gefällte Baum wird zunächst entastet, begutachtet und dann in verschiedene Teile, üblicherweise wie folgt, eingeteilt:
Die Stämme werden, je nach Herkunft, nach bestimmten Kriterien
sortiert, gemessen oder gewogen, gekennzeichnet und dann in den Handel
gebracht. In den Sägewerken werden aus dem klassifizierten Rohholz z.B.
Bauholz, Balken, Bohlen, Einschnitte nach Maßgabe des Käufers oder
Vorprodukte für die Hobelwerke gefertigt. Nach dem Aufschneiden der
Stämme kann das Schnittholz gemäß der dann sichtbaren Merkmale sortiert
werden.Sortierung des Schnittholzes
Hochwertige Holzprodukte können nur aus sortierter, sorgfältig getrockneter Rohware bestimmter Qualität gefertigt werden. Deshalb hat die Schnittholzsortierung eine lange Tradition. Für die verschiedenen Holzarten werden - meist länderspezifische - Sortierungsbestimmungen über die allgemeine Güte (Anzahl der Äste, Wuchs, Farbe, etc.), Maßhaltigkeit, Trockenheitsgrad, Vermessung, und Durchschnittsbreiten angewendet. Das ermöglicht den holzverarbeitenden Betrieben, das jeweils für ihre Produkte am besten geeignete Schnittholz zu beziehen.
TrocknungDie Zellhohlräume und die Zellwände von frisch gefälltem Holz sind noch mit Wasser gefüllt. Um ein Verziehen des Holzes und Fugen bzw. Spannungen nach der Verarbeitung bzw. Verlegung möglichst zu vermeiden, muss das Holz vor der Weiterverarbeitung natürlich (Freilufttrocknung) oder technisch (Kammertrocknung) getrocknet werden. Die Holzfeuchte sollte dann dem Mittelwert der Gleichgewichtsfeuchte bei der späteren Verwendung (= Gebrauchsfeuchte) entsprechen. Nach der Trocknung wird erheblich gekrümmtes, verdrehtes oder bei der Trocknung gerissenes Schnittholz aussortiert.
Sortierung im Hobelwerk
In den industriellen Hobelwerken ist gleich nach der Hobelmaschineneinheit eine Sortierstrecke installiert. Die Beschaffenheit der Hobelware wird optisch (oft mit Kameras, Computertechnik und automatischer Sortiereinheit) begutachtet und die Massivholzprofile werden sortiert und getrennt. Sortierregeln bestimmen z.B. die DIN 68126 Teil 3 oder die DIN EN 13226.
Im Allgemeinen werden aber die Anteile oder Beschränkungen von Merkmalen nach dem Ermessen der Herstellerwerke festgelegt (freie Klassen bzw. Sortierungen). Die Sortierungskriterien werden generell nur für die obere (sichtbare) Seite angewendet. An nicht sichtbaren Teilen (der Unterseite) sind alle Merkmale ohne Einschränkungen hinsichtlich Größe oder Menge zulässig, sofern sie die Festigkeit oder Haltbarkeit der Hobelware nicht beeinträchtigen.
In der Regel erfolgt erst anschließend bei Hobeldielen die Stirnendenprofilierung (rundum Nut- und Federverbindung), d.h. an den Brettenden der bereits in Längsrichtung fertig gehobelten Massivholzprofile werden mit speziellen Maschinen Nut und Feder gefräst.
Grundsätzlich dürfen bis zu 5% einer Lieferung der nächstniedrigeren Sortierklasse entsprechen, bei vereinbarter geringster Sortierung dürfen bis zu 5% der Lieferung von den Anforderungen abweichen, vorausgesetzt das Verlegen bleibt möglich.
Sortierungsbestimmungen für nordische Fichte
und Kiefer nach DIN 68126 Teil 3:
| Merkmale | A-Sortierung | B-Sortierung |
| Äste | unzulässig: ausgefallene Äste über 5 mm Durchmesser zulässig: gesunde, festverwachsene Äste; kleine schwarze und schwarzumrandete Äste (bis 20 mm Durchmesser), mindestens einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine ausgefallene Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenausbrüchen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird. |
unzulässig: ausgefallene und stärker angeschlagene Äste über 20 mm Durchmesser |
| Risse | unzulässig: durchgehende Risse zulässig: Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der einfachen Brettbreite sowie Haarrisse |
zulässig: größere durchgehende Risse bis 300 mm Länge in Faserrichtung |
| Kernröhre | unzulässig: größere Kernröhre (über 4 mm breit) zulässig: bei 20% der Stückzahl leichte Kernröhre von maximal halber Brettlänge |
zulässig |
| Druckholz (Buchs, Rothärte) | zulässig: Druckholz in geringem Umfang |
zulässig: soweit das Verlegen möglich ist |
| Drehwuchs | unzulässig: sichtbarer Drehwuchs | zulässig: soweit das Verlegen möglich ist |
| Harzgallen |
zulässig: vereinzelte Harzgallen mit einer Fläche bis zu 2,5 cm² (max. 3 Harzgallen auf 1,5 m Brettlänge) |
zulässig |
| verkiente Stellen bei Kiefer |
zulässig: leicht verkiente Stellen bei max. 10% der Stückzahl |
zulässig |
| Rindeneinschluss | unzulässig: größerer Rindeneinschluss, der länger als die halbe Brettbreite ist. |
zulässig |
| Insektenfraßstellen | unzulässig | zulässig: vereinzelt, bis 5% der Stückzahl |
| Verfärbungen | zulässig: geringe Verfärbungen (bis 10% der Oberfläche) bei 10% der Stückzahl |
zulässig: Verfärbungen und feste farbige Streifen unzulässig: überwiegend verblaute Partien |
| Fäule | unzulässig | unzulässig |
| Bearbeitung | maßhaltig und gut gehobelt zulässig: vereinzelte ausgedübelte Stellen, (es sind auch Hirnholzdübel zu verwenden), kleinere Hobelfehler (z.B. leichte raue Stellen neben Ästen), Baumkante an der unteren Nutwange eines Profilbrettes auf einer Gesamtlänge von nicht mehr als 500 mm. Die Feder darf durch die Baumkante nicht geschwächt werden. |
maßhaltig und passend gehobelt zulässig: Hobelfehler, soweit das Verlegen möglich ist; ausgedübelte Stellen; Baumkante, soweit die Verlegung und Stabilität nicht wesentlich beeinträchtigt werden. |
Sortierungsbestimmungen für Massivholz-Parkettstäbe
nach DIN EN 13226 für Eiche
| Merkmale | Klasse: (Kreis) | Klasse: (Dreieck) | Klasse: (Quadrat) |
| Gesunder Splint | Unzulässig | Zulässig | Leichte Beeinträchtigungen zulässig |
| Gesunder Splint | Unzulässig | Zulässig | Leichte Beeinträchtigungen zulässig |
| Äste, gesund und festverwachsen | Zulässig, wenn: Durchmesser ?8mm | Zulässig, wenn: Durchmesser ?10mm | Alle Merkmale ohne Einschränkung hinsichtlich Größe oder Menge zulässig, sofern sie die Festigkeit oder Haltbarkeit des Parkettbodens nicht beeinträchtigen. |
| Fauläste | Zulässig, wenn: Durchmesser ?1mm | Zulässig, wenn: Durchmesser ?5mm | |
| Äste, gesund und festverwachsen | Zulässig, wenn: Durchmesser ?10mm | Zulässig, wenn: Durchmesser ?20mm | Alle Merkmale ohne Einschränkung hinsichtlich Größe oder Menge zulässig, sofern sie die Festigkeit oder Haltbarkeit des Parkettbodens nicht beeinträchtigen. |
| Fauläste | Zulässig, wenn: Durchmesser ?3mm | Zulässig, wenn: Durchmesser ?10mm | |
| Seichte Risse | Unzulässig | Zulässig bis 15 mm Länge | |
| Seichte Risse | Unzulässig | Zulässig bis 15 mm Länge | |
| Rindeneinwuchs | Unzulässig | Unzulässig | |
| Rindeneinwuchs | Unzulässig | Unzulässig | |
| Blitzrisse | Unzulässig | Unzulässig | |
| Blitzrisse | Unzulässig | Unzulässig | |
| Faserneigung | Uneingeschränkt zulässig | Uneingeschränkt zulässig | |
| Faserneigung | Uneingeschränkt zulässig | Uneingeschränkt zulässig | |
| Farbunterschiede | Geringfügige Unterschiede zulässig | Zulässig (Braunkern) | |
| Farbunterschiede | Zulässig bis 5 % der Oberseite | Zulässig | |
| Markstrahl | Zulässig | Zulässig | |
| Harzgallen | Unzulässig | Zulässig bis 2 mm Breite und 25 mm Länge | |
| Schädlingsbefall | Unzulässig | Unzulässig | Unzulässig mit Ausnahme von Bläue und schwarzem Fraßgang |
| Schädlingsbefall | Unzulässig | Unzulässig | Unzulässig mit Ausnahme von Bläue und schwarzem Fraßgang |
Nicht sichtbare Teile:
Alle Merkmale ohne Einschränkung hinsichtlich Größe oder Menge zulässig, sofern sie die Festigkeit oder Haltbarkeit des Holzfußbodens nicht beeinträchtigen. Unabhängig von den für die Oberseite geltenden Einschränkungen ist gesunder Splint von der Rückseite bis zur Oberseite der Feder zulässig.
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